Neuordnung Bereitschaftsdienst – Information für Zahnärzte
Mitgliederinformation vom 7. Juli 2026

Stand: 7. Juli 2026
Neuorganisation des Bereitschaftsdienstes ab dem 01.02.2027
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Zahnärzteschaft hat die Neuorganisation des zahnärztlichen Bereitschaftsdienstes wiederholt angeregt. Die Pflicht, diesen Dienst in sprechstundenfreien Zeiten sicherzustellen, basiert auf § 72 in Verbindung mit § 75 SGB V. Zudem verpflichtet das Heilberufsgesetz die Zahnärztinnen und Zahnärzte in den § 31 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. §§ 32, 33 HeilBerG zur Teilnahme. Für die Organisation sind die Körperschaften des jeweiligen Bundeslandes verantwortlich.
Die bisherigen Bereitschaftsdienstbereiche entsprechen jedoch nicht mehr den aktuellen demographischen Gegebenheiten: Sie unterscheiden sich stark in Größe, Anzahl der Behandlerinnen und Behandler sowie in der Auslastung der Dienste.
Zur Bewältigung dieser Herausforderungen wurde im April 2025 die Arbeitsgruppe „Bereitschaftsdienst“ ins Leben gerufen. Nach der Analyse verschiedener Modelle anderer Bundesländer identifizierte die AG die in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzte Softwareanwendung als optimale Lösung für die Organisation der Bereitschaftsdienste.
Die Anwendung umfasst drei zentrale Bereiche:
- Verwaltungsbereich zur Planung und Berechnung der Bereitschaftsdienstsuche
- Portal für Zahnärzte zur Einsicht der Bereitschaftsdienste
- Breitschaftsdienstsuche für Patienten
Kernpunkte der neuen Organisation
Die Einteilung erfolgt nicht mehr dezentral durch Bereitschaftsdienstbeauftragte, sondern durch die Anwendung, dieeinen optimierten Gebietszuschnitt und eine automatisierte Bereitschaftsdienstplanerstellung ermöglicht. Die für die Berechnung benötigten Daten mit der teilnehmenden Zahnärzteschaft werden über eine externe Schnittstelle der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Land Brandenburg (KZVLB) bereitgestellt und in das System übernommen.
Eingeteilt werden künftig alle Zahnärztinnen und Zahnärzte gemäß § 2 der Bereitschaftsdienstordnung, d.h. auch ausschließlich privatzahnärztlich Tätige, Kieferorthopäden, Oralchirurgen und Vorbereitungsassistenten mit Vorbereitungszeiten, die einem Jahr in Vollzeittätigkeit entsprechen. MKG-Chirurgen werden nicht eingeteilt, wenn sie an einem klinischen zahnärztlichen Bereitschaftsdienst mit Notfallversorgung teilnehmen (Befreiungsantrag bei der Kammer erforderlich).
In Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) erfolgt die Einteilung entsprechend der Anzahl der dort tätigen Behandlerinnen und Behandler.
Der Bereitschaftsdienstplan wird künftig jährlich erstellt. Die Verteilung der Dienste erfolgt tageweise.
Die Dienstzeiten sind wie folgt geplant:
- Montag bis Freitag: Rufbereitschaft 18:00 bis 07:00 Uhr (individuelle Gestaltung der Präsenszeit)
- Samstag, Sonntag, Feiertage/Brückentage: keine Unterteilung in Tag-/Nachtdienste; Rufbereitschaft 07:00 bis 07:00 Uhr (gesamte sprechstundenfreie Zeit), Präsenzdienst 10:00 bis 12:00 Uhr
Vorteile der Softwarelösung
Die neue Software bietet mehrere entscheidende Vorteile:
- Objektive Einteilung ohne soziale oder subjektive Einflussfaktoren
- Lösung des Nachfolgeproblems, da immer weniger Zahnärzte bereit sind, die Planung ehrenamtlich zu übernehmen
- Direkte Serviceleistung der Körperschaften
- Die 3 Bereiche (Verwaltungsbereich, Zahnärzteportal, Bereitschaftsdienstsuche) greifen auf eine gemeinsame Datenbasis zu, sodass Änderungen unmittelbar in den anderen Bereichen verfügbar sind.
Regelungen für Urlaub, Abwesenheit und Befreiungen
Jede teilnehmende Person kann im System bis zu 45 Wunsch‑Urlaubstage oder Abwesenheitstage (zum Beispiel für Fortbildungen) eintragen. Feiertage und Brückentage sind davon ausgenommen.
Befreiungen, etwa aufgrund einer Schwangerschaft (außer angestellte Zahnärztinnen), müssen wie bisher auch schriftlich bei der Kammer (Referat Berufsrecht, Kerstin Sprejz, Tel. 0355-38148-24, E-Mail) beantragt werden und werden anschließend in das System übernommen. Eine Berücksichtigung erfolgt, wenn der Plan für das komplette Jahr noch nicht feststeht. Anpassungen sind über ein Tauschverfahren möglich.
Im Krankheitsfall bleibt es wie bisher: Die Vertretung ist eigenständig zu organisieren.
Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an die KZVLB (Abteilung Zulassung, E-Mail, Tel. 0331-2977-334, -342, -333).
Zeitplan für die Einführung
Der Start des Programms ist ab Oktober 2026 mit Wirkung auf die Dienste ab dem
1. Februar 2027 geplant. Entsprechend sind Planungen und Einteilungen durch die Bereitschaftsdienstbeauftragten nur noch bis einschließlich 31. Januar 2027 vorzunehmen.
Die Berechnung der Dienste für den Zeitraum ab Februar 2027 erfolgt Mitte/Ende Oktober 2026.
Urlaubs- und Freistellungstage für 2027 können berücksichtigt werden, sofern sie bis zur Berechnung der Dienste in das System eingetragen wurden.
Die Eingabe dieser Tage erfolgt durch Sie als Behandler selbst – voraussichtlich ab dem
1. bis 14. Oktober 2026 über einen separaten Zugang. Detaillierte Informationen erhalten Sie gesondert.
Mit der Neuorganisation des Bereitschaftsdienstes möchten wir die Zahnärzteschaft spürbar entlasten. Sollte es in der Startphase dennoch zu anfänglichen Problemen kommen, bitten wir im Vorfeld um Nachsicht und Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
| Dr. Eberhard Steglich Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Land Brandenburg | Carsten Stutzmann Präsident der Landeszahnärztekammer Brandenburg |